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Schaden
Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit in Teilzeit: Warum Elternzeit zur Versicherungsfalle werden kann

Mika Haapamäki07. April 20266 Min. Lesezeit

Wer nach der Geburt des Kindes in Teilzeit wechselt, riskiert im BU-Fall leer auszugehen. Was Eltern jetzt über Teilzeitklausel, BGH-Rechtsprechung und Vertragsgestaltung wissen müssen.

Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Eltern ihre Arbeitszeit – ein Schritt, der im Alltag selbstverständlich wirkt. Im Ernstfall kann genau diese Entscheidung jedoch zum teuren Problem werden: bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn welche Tätigkeit der Versicherer im Leistungsfall prüft, entscheidet darüber, ob am Ende eine Rente fließt – oder nicht.

Das Problem: Teilzeit als neuer Maßstab

Wird ein Elternteil während der Teilzeitphase berufsunfähig, ziehen Versicherer in der Leistungsprüfung häufig die zuletzt ausgeübte Tätigkeit heran. Und das ist eben die Teilzeitstelle – nicht die ursprüngliche Vollzeitposition.

Ein Rechenbeispiel macht die Schieflage deutlich:

  • Variante Vollzeit: Wer bisher 40 Stunden gearbeitet hat und krankheitsbedingt nur noch 20 Stunden schafft, verliert 50 % seiner Leistungsfähigkeit. Die 50-%-Schwelle für Berufsunfähigkeit ist erreicht – es gibt Leistungen.
  • Variante Teilzeit: Wer nach der Elternzeit auf 25 Stunden reduziert hat und nun noch 20 Stunden arbeiten kann, verliert rechnerisch nur 20 %. Ergebnis: keine BU-Rente, obwohl die gesundheitliche Einschränkung identisch ist.

Der gleiche Mensch, die gleiche Krankheit – völlig unterschiedliches Ergebnis. Allein die Wahl des Referenzzeitpunkts entscheidet.

Was der BGH dazu sagt

Eine oft übersehene gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei einer vorübergehenden Arbeitszeitreduzierung – etwa während der gesetzlichen Elternzeit – für die Leistungsprüfung weiterhin die ursprüngliche Vollzeittätigkeit maßgeblich ist. Die Teilzeitphase gilt dann nicht als neues „Lebensstellungsniveau".

Das Problem: „Vorübergehend" ist ein dehnbarer Begriff. Wer die Elternzeit formal beendet und dauerhaft in Teilzeit bleibt, bewegt sich schnell aus dem Schutz dieser Rechtsprechung heraus. Versicherer argumentieren dann, die Teilzeit sei zur neuen Lebensstellung geworden.

Die Teilzeitklausel – und warum sie entscheidend ist

Gute BU-Tarife enthalten heute eine Teilzeitklausel, die genau dieses Problem adressiert. Typischer Wortlaut: Für die Leistungsprüfung wird die Tätigkeit so bewertet, wie sie in Vollzeit ausgeübt werden würde – unabhängig davon, ob die versicherte Person im Zeitpunkt der Erkrankung tatsächlich reduziert hat.

Worauf Eltern und Beratende beim Vertrag achten sollten:

  • Gilt die Klausel zeitlich unbegrenzt oder nur während der gesetzlichen Elternzeit?
  • Wird die Vollzeit-Fiktion automatisch angewendet oder muss die versicherte Person sie aktiv geltend machen?
  • Welcher Vollzeit-Bezugspunkt wird herangezogen – die zuletzt ausgeübte oder eine branchenübliche Vollzeit?
  • Wie wird mit Rückkehrabsichten umgegangen, wenn Eltern langfristig in Teilzeit bleiben wollen?

Was Eltern jetzt konkret tun sollten

  1. Bestehenden Vertrag prüfen. Enthält er eine Teilzeitklausel? Wenn ja: Wie ist sie formuliert? Wenn nein: Wie alt ist der Tarif, und lohnt sich ein Vergleich mit aktuellen Bedingungen?
  2. Vor der Arbeitszeitreduzierung beraten lassen. Der richtige Zeitpunkt für die Vertragsprüfung ist vor dem Wechsel in Teilzeit – nicht im Leistungsfall.
  3. Dokumentation aufbewahren. Alte Arbeitsverträge, Stellenbeschreibungen und Gehaltsnachweise aus der Vollzeitphase sind im Ernstfall wichtige Beweismittel.
  4. Keine Kündigung aus Kostengründen. Beiträge zu pausieren oder den Vertrag zu verkleinern, weil in Teilzeit weniger Geld zur Verfügung steht, kann im Nachhinein zur größten Falle werden. Eine Beitragsanpassung ist fast immer besser als der Verlust des Schutzes.
  5. Neuabschluss gut prüfen. Wer erst nach der Geburt über eine BU nachdenkt, sollte besonders auf die Teilzeitklausel und die Regelung zur „Lebensstellung" achten.

Fazit

Teilzeit ist für Familien oft die einzig machbare Lösung – aber sie darf nicht dazu führen, dass der Berufsunfähigkeitsschutz stillschweigend ausgehöhlt wird. Der Unterschied zwischen „mit Teilzeitklausel" und „ohne" kann im Ernstfall mehrere hunderttausend Euro bedeuten. Eltern, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, sollten ihren BU-Vertrag deshalb genauso ernst nehmen wie den neuen Arbeitsvertrag – und im Zweifel rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Vertragsbedingungen und die persönliche Situation sollten immer mit einer qualifizierten Beraterin oder einem Berater besprochen werden.

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