Kürzung der Erwerbsminderungsrente bei BU-Leistungen?
Viele Versicherte befürchten, dass private Berufsunfähigkeitsrenten ihre gesetzliche Erwerbsminderungsrente schmälern. Wir zeigen, wann eine Anrechnung droht und wie Sie sich absichern.
Wer nach der Geburt des Kindes in Teilzeit wechselt, riskiert im BU-Fall leer auszugehen. Was Eltern jetzt über Teilzeitklausel, BGH-Rechtsprechung und Vertragsgestaltung wissen müssen.
Nach der Geburt des ersten Kindes reduzieren viele Eltern ihre Arbeitszeit – ein Schritt, der im Alltag selbstverständlich wirkt. Im Ernstfall kann genau diese Entscheidung jedoch zum teuren Problem werden: bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Denn welche Tätigkeit der Versicherer im Leistungsfall prüft, entscheidet darüber, ob am Ende eine Rente fließt – oder nicht.
Wird ein Elternteil während der Teilzeitphase berufsunfähig, ziehen Versicherer in der Leistungsprüfung häufig die zuletzt ausgeübte Tätigkeit heran. Und das ist eben die Teilzeitstelle – nicht die ursprüngliche Vollzeitposition.
Ein Rechenbeispiel macht die Schieflage deutlich:
Der gleiche Mensch, die gleiche Krankheit – völlig unterschiedliches Ergebnis. Allein die Wahl des Referenzzeitpunkts entscheidet.
Eine oft übersehene gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei einer vorübergehenden Arbeitszeitreduzierung – etwa während der gesetzlichen Elternzeit – für die Leistungsprüfung weiterhin die ursprüngliche Vollzeittätigkeit maßgeblich ist. Die Teilzeitphase gilt dann nicht als neues „Lebensstellungsniveau".
Das Problem: „Vorübergehend" ist ein dehnbarer Begriff. Wer die Elternzeit formal beendet und dauerhaft in Teilzeit bleibt, bewegt sich schnell aus dem Schutz dieser Rechtsprechung heraus. Versicherer argumentieren dann, die Teilzeit sei zur neuen Lebensstellung geworden.
Gute BU-Tarife enthalten heute eine Teilzeitklausel, die genau dieses Problem adressiert. Typischer Wortlaut: Für die Leistungsprüfung wird die Tätigkeit so bewertet, wie sie in Vollzeit ausgeübt werden würde – unabhängig davon, ob die versicherte Person im Zeitpunkt der Erkrankung tatsächlich reduziert hat.
Worauf Eltern und Beratende beim Vertrag achten sollten:
Teilzeit ist für Familien oft die einzig machbare Lösung – aber sie darf nicht dazu führen, dass der Berufsunfähigkeitsschutz stillschweigend ausgehöhlt wird. Der Unterschied zwischen „mit Teilzeitklausel" und „ohne" kann im Ernstfall mehrere hunderttausend Euro bedeuten. Eltern, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, sollten ihren BU-Vertrag deshalb genauso ernst nehmen wie den neuen Arbeitsvertrag – und im Zweifel rechtzeitig fachkundigen Rat einholen.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Die konkreten Vertragsbedingungen und die persönliche Situation sollten immer mit einer qualifizierten Beraterin oder einem Berater besprochen werden.
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