Ein Küchenbrand, ein Wasserschaden, eine behördliche Schließung — wenn ein Gastronomiebetrieb stillsteht, laufen die Kosten weiter. So sichern Sie sich ab.
Wenn die Küche kalt bleibt: Das unterschätzte Risiko
Die Gastronomie ist eine Branche mit hauchdünnen Margen und hohen Fixkosten. Miete, Personal, Leasing, Wareneinkauf — ein durchschnittliches Restaurant hat monatliche Fixkosten von 15.000 bis 50.000 EUR. Wenn der Betrieb steht — sei es durch einen Küchenbrand, einen Wasserschaden oder eine behördliche Schließung — laufen diese Kosten weiter. Aber kein Euro Umsatz kommt rein.
Die Statistik ist ernüchternd: Etwa 30% aller Gastronomiebetriebe, die eine längere Betriebsunterbrechung erleben, erholen sich nicht mehr vollständig. Die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) ist deshalb keine optionale Zusatzversicherung — sie ist existenzsichernd.
Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn Ihr Betrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens stillsteht. Sie ist das finanzielle Sicherheitsnetz, das die Zeit zwischen Schadenfall und Wiedereröffnung überbrückt.
Was wird ersetzt:
- Entgangener Betriebsgewinn (basierend auf den Vorjahresumsätzen)
- Fortlaufende Fixkosten: Miete/Pacht, Gehälter, Sozialabgaben, Versicherungsbeiträge, Leasing, Kredite
- Mehrkosten für den Betrieb an einem Ersatzstandort oder mit Notlösungen
- Kosten für die Wiederherstellung des Geschäftsbetriebs
Voraussetzung: Die BU-Versicherung greift nur, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden verursacht wird. Das bedeutet: Sie braucht eine zugrunde liegende Sachversicherung (Inhaltsversicherung und/oder Gebäudeversicherung). Die BU-Versicherung ergänzt diese — sie ist kein Standalone-Produkt.
Typische Schadenszenarien in der Gastronomie
Szenario 1: Küchenbrand
Ein Fettbrand in der Küche greift auf die Lüftungsanlage über. Die Küche wird vollständig zerstört, der Gastraum durch Ruß und Löschwasser beschädigt. Sanierungsdauer: 8-12 Wochen.
Kosten ohne BU-Versicherung:
- Fortlaufende Miete (3 Monate): 15.000 EUR
- Personalkosten (Kurzarbeit reicht nicht für alle): 30.000 EUR
- Leasingraten (Küchengeräte, Fahrzeuge): 4.500 EUR
- Entgangener Gewinn: 25.000-45.000 EUR
- Gesamtbelastung: 75.000-95.000 EUR
Szenario 2: Wasserschaden
Ein Rohrbruch über Nacht flutet den Gastraum. Boden, Mobiliar und Dekorationen sind zerstört. Trocknungsmaßnahmen dauern 3-4 Wochen, Renovierung weitere 2-3 Wochen.
Betriebsunterbrechung: 6-8 Wochen
Szenario 3: Behördliche Schließung
Eine Lebensmittelkontrolle findet kritische Mängel. Das Gesundheitsamt ordnet eine sofortige Schließung an, bis die Mängel behoben sind. Dauer: 2-6 Wochen, je nach Umfang der Mängel.
Achtung: Nicht alle BU-Versicherungen decken behördliche Schließungen ab. Achten Sie explizit auf den Einschluss dieses Bausteins — er ist für Gastronomen essenziell.
Szenario 4: Ausfall der Kühltechnik
Die Kühlanlage fällt im Hochsommer aus. Waren im Wert von 5.000-10.000 EUR verderben, der Betrieb muss für Reparatur und Neulieferung 3-5 Tage schließen.
Besonderheiten der BU-Versicherung für Gastronomen
Saisonalität berücksichtigen
Gastronomiebetriebe haben stark schwankende Umsätze. Ein Biergarten macht im Sommer das Dreifache des Winterumsatzes. Wenn die Betriebsunterbrechung genau in die Hochsaison fällt, ist der Schaden entsprechend höher. Achten Sie auf eine Police, die saisonale Schwankungen berücksichtigt und nicht nur Jahresdurchschnittswerte ansetzt.
Haftzeit richtig wählen
Die Haftzeit bestimmt, wie lange der Versicherer maximal zahlt. In der Gastronomie empfehlen wir mindestens 12 Monate — ein schwerer Brand kann durchaus 6-9 Monate Wiederaufbauzeit bedeuten, und anschließend brauchen Sie weitere Monate, bis der Kundenstamm zurückkehrt.
Selbstbeteiligung: Tage statt Euro
Bei der BU-Versicherung wird die Selbstbeteiligung typischerweise als Karenzzeit in Tagen angegeben, nicht als Euro-Betrag. Üblich sind 2-5 Karenztage. Je kürzer die Karenz, desto höher die Prämie. Für Gastronomen empfehlen wir maximal 3 Karenztage.
Mehrkosten-Versicherung einschließen
Die Mehrkosten-Versicherung übernimmt Zusatzkosten, die entstehen, um den Betrieb provisorisch fortzuführen oder schneller wieder aufzunehmen — etwa die Anmietung einer Ersatzküche, Expresslieferungen für Küchengeräte oder Überstundenzuschläge für schnellere Sanierung.
Ergänzende Versicherungen für Gastronomen
Inhaltsversicherung — Die Basis
Schützt Küchenausstattung, Mobiliar, Geschirr, Vorräte und Dekoration vor Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus. Ohne Inhaltsversicherung keine BU-Versicherung — die beiden gehören zusammen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Ein Gast rutscht auf nassem Boden aus, ein Allergiker reagiert auf nicht deklarierte Inhaltsstoffe, ein Kind verbrennt sich an einer heißen Oberfläche — die Betriebshaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Produkthaftpflichtversicherung
Wer Lebensmittel verkauft, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz verschuldensunabhängig für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Eine Lebensmittelvergiftung kann zu Schadensersatzforderungen führen, die schnell sechsstellig werden.
Elektronikversicherung
Moderne Gastronomie ist zunehmend digitalisiert: Kassensysteme, Reservierungssoftware, Online-Bestellplattformen. Ein Ausfall des Kassensystems kann den Betrieb erheblich stören. Die Elektronikversicherung deckt Schäden und Ausfälle der technischen Infrastruktur.
Verderb-Versicherung
Fällt die Kühlung aus, verderben Lebensmittelvorräte innerhalb von Stunden. Die Verderb-Versicherung ersetzt den Warenwert — oft als Zusatzbaustein zur Inhaltsversicherung erhältlich.
Kosten und Beispielrechnung
Die Kosten einer BU-Versicherung für Gastronomiebetriebe richten sich nach dem Jahresumsatz, den Fixkosten und der gewählten Haftzeit. Beispielrechnung für ein Restaurant mit 500.000 EUR Jahresumsatz:
- Inhaltsversicherung: 400-800 EUR/Jahr
- Betriebsunterbrechung (12 Monate Haftzeit): 600-1.200 EUR/Jahr
- Betriebshaftpflicht: 400-900 EUR/Jahr
- Produkthaftpflicht: 200-400 EUR/Jahr
- Elektronik: 150-300 EUR/Jahr
Gesamtkosten: ca. 2.000-3.500 EUR pro Jahr — weniger als eine Woche Umsatz, aber Schutz vor dem finanziellen Ruin.
5 Praxis-Tipps für Gastronomen
- Versicherungssumme korrekt berechnen: Nehmen Sie den Jahresumsatz der letzten 3 Jahre als Grundlage. Berücksichtigen Sie saisonale Spitzen und Wachstum.
- Behördliche Schließung einschließen: Dieser Baustein kostet wenig extra, kann aber entscheidend sein. Nicht alle Standardpolicen decken ihn ab.
- Saisonklausel vereinbaren: Stellen Sie sicher, dass die Entschädigungsberechnung saisonale Schwankungen berücksichtigt.
- Regelmäßig aktualisieren: Renovierung, neue Geräte, Preiserhöhungen — aktualisieren Sie Versicherungssummen mindestens jährlich.
- Dokumentation: Führen Sie ein aktuelles Inventarverzeichnis mit Fotos und Rechnungen. Das beschleunigt die Regulierung im Schadensfall erheblich.
Häufig gestellte Fragen
Greift die BU-Versicherung auch bei einer Pandemie?
Die meisten herkömmlichen BU-Versicherungen setzen einen Sachschaden voraus und decken pandemiebedingte Schließungen nicht ab. Es gibt jedoch spezielle Erweiterungen für behördliche Schließungen aufgrund von Seuchen/Epidemien. Fragen Sie Ihren Makler explizit danach.
Wie lange zahlt die BU-Versicherung?
So lange wie die vereinbarte Haftzeit, maximal bis der Betrieb wieder voll läuft. Üblich sind 6, 12 oder 24 Monate. Wir empfehlen für die Gastronomie mindestens 12 Monate.
Brauche ich als Foodtruck-Betreiber eine BU-Versicherung?
Grundsätzlich ja, wenn ein längerer Ausfall (z.B. durch einen Fahrzeugschaden oder Brand) Ihre Existenz gefährden könnte. Die Prämien sind für mobile Gastronomen deutlich günstiger als für stationäre Betriebe.
Was ist der Unterschied zur Ertragsausfallversicherung?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Technisch sichert die Betriebsunterbrechungsversicherung Gewinn + Fixkosten, die Ertragsausfallversicherung nur den Ertrag. In der Praxis bieten die meisten Versicherer kombinierte Produkte an.
Kann ich die BU-Versicherung steuerlich absetzen?
Ja, die Prämie ist als Betriebsausgabe voll absetzbar. Im Schadensfall ist die Entschädigungsleistung allerdings als Betriebseinnahme zu versteuern.
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