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Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend machen. Wir zeigen, welche Immobilien profitieren und wie Sie die Kosten korrekt ansetzen.
Beiträge zur Wohngebäudeversicherung sind nur dann absetzbar, wenn die Immobilie zur Einkunftserzielung genutzt wird. Selbstgenutzte Eigenheime profitieren nicht, weil es sich um private Lebensführung handelt. Vermietende können die Prämie jedoch als Werbungskosten geltend machen.
Ein Tarifwechsel kann steuerliche Auswirkungen haben, etwa wenn zusätzliche Leistungen für Photovoltaik oder Mietausfall eingeschlossen werden. Prüfen Sie, ob neue Bausteine ebenfalls abzugsfähig sind. Bei Objektverkäufen sollten Sie der Käuferseite den relevanten Versicherungszeitraum mitteilen.
Die Wohngebäudeversicherung kann steuerlich vorteilhaft sein, wenn Ihre Immobilie Erträge erwirtschaftet. Mit sauberer Dokumentation und einer abgestimmten Versicherungsstrategie nutzen Sie alle steuerlichen Spielräume.
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